Tagesmutter Margaryta Sandler
Inanspruchnahme der Kinderförderung in Wesseling
Jedes Kind hat laut § 24 SGB VIII eine Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Um dieses Recht wahrzunehmen, müssen Sie einen Kontakt mit dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Wesseling aufnehmen. Dort können Sie alle Rahmenbedingungen abklären.
Kirsten Braakmann
Raum: 964-2
Etage: 2
Bahnhofstraße 20
50389 Wesseling
Telefon: 02236 / 701 546
Telefax: 02236 / 701 6546
E-Mail: Kbraakmann@wesselingde
Zuständigkeiten:
Für Eltern:
Fortlaufende Beratung für (interessierte) Kindertagespflegepersonen: