Tagesmutter                     Margaryta Sandler

Inanspruchnahme der Kinderförderung in Wesseling


Jedes Kind hat laut § 24 SGB VIII eine Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.


Um dieses Recht wahrzunehmen, müssen Sie einen Kontakt mit dem Amt  für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Wesseling aufnehmen. Dort können Sie alle Rahmenbedingungen abklären.


Jugendamt Wesseling


Kirsten Braakmann

Raum: 964-2

Etage: 2

Bahnhofstraße 20

50389 Wesseling


Telefon: 02236 / 701 546

Telefax: 02236 / 701 6546

E-Mail:  Kbraakmann@wesselingde


Zuständigkeiten:


Für Eltern:

Fortlaufende Beratung für (interessierte) Kindertagespflegepersonen: